START UND ABSCHLUSS DES TRANSFERS: Sobald der LIEFERANT den Gast trifft, startet er den Transfer durch Drücken der Schaltfläche „PASSAGIER ABGEHOLT“ und dieser ist abgeschlossen, wenn der Gast ohne Probleme an der angegebenen Adresse abgesetzt wird und die Schaltfläche „PASSAGIER ABGEBEN“ drückt.
2.3. VERSPÄTUNGEN UND STORNIERUNGEN
VERZÖGERUNGEN
1. Der Anbieter muss den Flugcode in der Reservierung sowie etwaige vorzeitige Landungen oder Verspätungen im Auge behalten. Die Wartezeit am Flughafen beträgt 90 Minuten ab der Landezeit des Flugzeugs. Die Wartezeit der Fahrzeuggäste am Hotel bzw. an der Adresse beträgt 20 Minuten. Nach Ablauf der angegebenen Zeiträume muss der LIEFERANT den unten beschriebenen STORNIERUNGSvorgang durchführen.
2. Im Falle einer großen Verspätung oder Verzögerung der über das System bestätigten Flugreservierung muss der LIEFERANT die AGENTUR per WhatsApp informieren. Im weiteren Verlauf des Prozesses ist der LIEFERANT verpflichtet, die Reservierung weiter zu verfolgen. Der LIEFERANT hat keinen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen für außergewöhnliche Verzögerungen oder Verzögerungen, die durch widrige Wetterbedingungen oder Fluggesellschaften verursacht werden. Die Leistungspflicht des LIEFERANTEN besteht auch für diese verspätete Reservierung für denselben Gast fort.
3. Bei Reservierungen mit Abflug vom Flughafen, Hotel oder der gewünschten Adresse wird der LIEFERANT zum vereinbarten Zeitpunkt bereit sein und, wenn er den Gast nicht erreichen kann, den Betrieb kontaktieren.
4. Verlässt der Gast den Flughafen oder das Hotel mit einem anderen Verkehrsmittel, so hat der LIEFERANT Anspruch darauf, der AGENTUR die Parkeinfahrtskarte für die angegebene Zeit, das Hotel und das Kennzeichenfoto des Fahrzeugs zu übermitteln. Der LIEFERANT ist verpflichtet, gegen Vorlage der erläuternden Unterlagen 70 % der Vergütung der AGENTUR zu ZAHLEN.
2.4. STORNIERUNGEN
1. STORNIERUNGEN DURCH LIEFERANTEN
1. Bestätigte Reservierungen des LIEFERANTEN können in keiner Weise storniert werden. Bei solchen Stornierungen werden die der AGENTUR entstandenen Kosten und Strafen dem LIEFERANTEN in Rechnung gestellt. Der LIEFERANT ist verpflichtet, alle mit dieser Arbeit verbundenen Kosten zu tragen.
2. In Fällen, in denen sich der GAST und der Fahrer des LIEFERANTEN nicht treffen können, müssen sie sich mit der AGENTUR in Verbindung setzen. Nachdem die AGENTUR den GAST kontaktiert hat, wird der LIEFERANT informiert. Der LIEFERANT darf den Ausgangspunkt des Transfers nicht verlassen oder den Auftrag ohne die Zustimmung der AGENTUR stornieren. Strafrechtliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
2.5. STORNIERUNGEN DURCH DIE AGENTUR
1. Die AGENTUR kann die Reservierung jederzeit bis zu 4 Stunden im Voraus stornieren, wenn die Stornierung durch die Gäste oder die Fluggesellschaft verursacht wurde, bei der Abreise vom Flughafen oder vom Hotel. Bei Anwesenheit des LIEFERANTEN im Hotel bzw. an der Adresse bleiben die Anspruchsbestimmungen vorbehalten.
2.6. Regeln für das Zahlungsverfahren
1. Der LIEFERANT muss mit der AGENTUR eine Vereinbarung über die Bezahlung der von ihm erbrachten Dienstleistung treffen. Andernfalls kann die Zahlung nicht angefordert werden.
2. Der LIEFERANT kann von der AGENTUR keine andere Gebühr verlangen als die Gebühr, die in den im System registrierten Reservierungen angegeben ist. Im Streitfall sind die Aufzeichnungen der AGENTUR von entscheidender Bedeutung.
3. Die Zahlung an den LIEFERANTEN erfolgt am selben Tag nach der 15-TÄGIGEN Abstimmung. Zahlungen, die auf einen Feiertag fallen, werden am ersten offiziellen Geschäftstag ausgeführt.
4. Der LIEFERANT ist verpflichtet, die Vertragsstrafen aus diesem Vertrag ohne Einwände zu zahlen. Die AGENTUR ist zur Aufrechnung der Vergütung des LIEFERANTEN berechtigt.
2.7. Strafbedingungen
1. Wenn der LIEFERANT die Reservierung annimmt, die Dienstleistung jedoch nicht erbringt (z. B. den Auftrag platzen lässt), zahlt der LIEFERANT der AGENTUR die Gebühr (200 Euro) als Vertragsstrafe.
2. Falls der LIEFERANT die bestätigte Reservierung nicht abschließen kann (im falschen Hotel oder an der falschen Adresse hinterlassen), zahlt er der AGENTUR die Gebühr (200 Euro) als Strafe. Darüber hinaus hat er/sie keinen Anspruch auf eine Vergütung dieser Gebühr.
3. Führt der LIEFERANT die Bestellung absichtlich oder unabsichtlich mit einem anderen Fahrzeug als dem mit dem im System registrierten Kennzeichen aus, ohne dass dieser davon Kenntnis hat, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von (200 Euro) zu zahlen. Darüber hinaus kann er/sie keinen Anspruch auf diese Gebühr erwerben.
4. Falls der LIEFERANT zu spät zum vereinbarten Termin im Hotel oder an der vereinbarten Adresse erscheint und die Dienstleistung nicht erbringt (z. B. durch Versäumnis des Auftrags), zahlt der LIEFERANT der AGENTUR die Gebühr (200 Euro) als Vertragsstrafe.
5. Wenn der LIEFERANT die in den bestätigten Reservierungsdetails angegebenen Artikel (Kindersitz, Kinderwagen, Sitzerhöhung) nicht hat, zahlt er eine Strafe in Höhe von (30 Euro).
6. Wird eine Missachtung der Kleiderordnung durch den LIEFERANTEN festgestellt, wird die Anlage nach der 2. Abmahnung geschlossen und es werden 25% des aktuellen Verdienstes als Vertragsstrafe abgezogen.
7. Nutzt der LIEFERANT für die Transfers ein verschmutztes Fahrzeug, wird das System bei der 2. Mahnung geschlossen und es werden 25% des aktuellen Verdienstes als Strafe abgezogen.
8. Der LIEFERANT darf während der Arbeit nicht rauchen, telefonieren oder die Geschwindigkeitsbegrenzung im Fahrzeug überschreiten. Bei Feststellung wird das LIEFERANTEN-System geschlossen und 25 % des aktuellen Verdienstes als Strafe abgezogen.
9. Der LIEFERANT kann Haltestellen oder Routen nicht ohne Kenntnis des Betriebs ändern und ist verpflichtet, die AGENTUR auf Anfrage des Gastes darüber zu informieren. Bei unterlassener Bereitstellung von Informationen werden 25 % des aktuellen Anspruchs als Strafe für die festgestellte Nichtübereinstimmung abgezogen.
10. Führt der LIEFERANT Marketingaktivitäten durch sich selbst/seine Mitarbeiter auf Grundlage der ihm mitgeteilten Kundendaten (Telefon, E-Mail usw.) durch, so zahlt er eine Konventionalstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Sollte festgestellt werden, dass die Kundendaten an Dritte weitergegeben wurden, wird eine Vertragsstrafe in gleicher Höhe fällig.
11. Die AGENTUR ist berechtigt, sämtliche im Vertrag genannten Beträge mit den laufenden Beträgen des LIEFERANTEN aufzurechnen. Er akzeptiert und verpflichtet sich, die Gerichtskosten, einschließlich der Anwaltskosten, für den LIEFERANTEN zu übernehmen, dessen aktueller Saldo nicht ausreicht, und dass im Streitfall die Gerichte von ANTALYA zuständig sind.
ARTIKEL 3 - IM DIENST ZU BEFOLGENDE REGELN
3.1.Während der LIEFERANT die Dienstleistung erbringt,
-Persönliche Haar- und Bartpflege wird durchgeführt,
- Muss die Kleidung (Hose, Hemd, Abzeichen) gemäß den Anforderungen der Agentur tragen.
-WIFI + WASSER und KUCHEN müssen während der Transfers kostenlos angeboten werden,
- Sie können im FAHRZEUG alkoholische oder alkoholfreie Getränke (Bier, Cola, Fanta, Sprite usw.) gemäß der von der Agentur angegebenen Preisliste verkaufen.
- Im FAHRZEUG darf sich keine Trinkgeldbox oder ein ähnlicher Korb befinden und von den Gästen darf kein Trinkgeld verlangt werden.
ARTIKEL 4 - SERVICEGEBÜHR-PROVISION / ZAHLUNG
4.1. Die Agenturprovision des LIEFERANTEN beträgt 30 %, basierend auf den von ihm ausgeführten Arbeiten.
4.2. Zwischen ELLA CAR TRAVEL AGENCY und dem LIEFERANTEN muss zweimal im Monat, alle 15/30 Tage, eine Vereinbarung zur Berechnung der Abschlagszahlung getroffen werden.
4.3.Der Anbieter wird die Zahlung der bei ELLA CAR TRAVEL AGENCY eingehenden Provisionsgebühr auf das Bankkonto mit der angegebenen IBAN-Nummer leisten.
4.4. ELLA CAR TRAVEL AGENCY zahlt die Servicegebühr an den Anbieter auf das Bankkonto mit der angegebenen IBAN-Nummer.
ARTIKEL 5 - GESCHÄFTSGESETZGEBUNG
5.1- Muss über eine D2-Berechtigungsbescheinigung gemäß der Straßentransportverordnung Nr. 4925 verfügen,
5.2. Muss über ein TURSAB-AGENTUR-SCHILD gemäß der Verordnung über Reisebüroverbände Nr. 1618 verfügen.
ARTIKEL 6 – LAUFZEIT DER VEREINBARUNG Diese Vereinbarung tritt am ………AUF UNBESTIMMTE ZEIT..… in Kraft und bleibt bis zum Datum in Kraft. Zum Ende der Vertragslaufzeit endet der Vertrag automatisch und ohne weitere Kündigung.
ARTIKEL 7 - KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
7.1. Wenn der LIEFERANT einzelne oder alle Bestimmungen dieses Vertrags nicht oder nicht vollständig erfüllt, ist ELLA CAR TRAVEL AGENCY berechtigt, diesen Vertrag aus berechtigten Gründen und ohne vorherige Ankündigung einseitig und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Im Falle einer Kündigung des Vertrags aus diesem Grund ist ELLA CAR TRAVEL AGENCY berechtigt, vom LIEFERANTEN sämtliche Schäden, die ihm entstanden sind, einschließlich entgangenen Gewinns, sowie den gesamten bis zum Kündigungsdatum gemäß diesem Vertrag gezahlten Betrag einzufordern. Der LIEFERANT akzeptiert hiermit und verpflichtet sich, den genannten Betrag auf erste Aufforderung hin unverzüglich und ohne Einwände zu zahlen, ohne dass es hierfür eines Urteils oder einer Mahnung bedarf. ELLA CAR TRAVEL AGENCY ist berechtigt, diese Beträge ohne vorherige Ankündigung oder Bestimmung mit den bestehenden oder künftigen Forderungen des LIEFERANTEN zu verrechnen.
ARTIKEL 8 - STREITBEILEGUNG
8.1. Dieser Vertrag wurde in zweifacher Ausfertigung erstellt. Die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von ANTALYA sind befugt, alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten beizulegen.
ANHÄNGE:
1- FOTOKOPIE DES PERSONALAUSWEISES
2- FOTOKOPIE DER STEUERREGISTRIERUNG
3- FOTOKOPIE DES FAHRZEUGSCHEINS
4- STRAFREGISTER